L+G Offizielle Zulassung für Bus und Bahn

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L+G Offizielle Zulassung für Bus und Bahn für 4023 MAX - Bild 1
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  • Beschreibung
Voraussetzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des E-Scooters:

Die Mitnahmeregelung gilt vorrangig für schwerbehinderte Menschen mindestens mit Merkzeichen „G“
Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen die, die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen
Die E-Scooter-Nutzerin bzw. der E-Scooter-Nutzer soll selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können
Die E-Scooter-Nutzerin bzw. der E-Scooter-Nutzer muss sowohl die zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen als auch der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen Unterlagen mitführen und bei Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen 
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