Elektrokleinstfahrzeuge

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beinhaltet im Wesentlichen folgende Merkmale:


Bedingungen an den Elektro Roller:


-max. Geschwindigkeit 20 km/h
-max. 500 Watt Nennleistung
-eine Lenkstange
-KEINEN Sitz
-2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen – bei 3+4 Rädern: + Feststellbremse
-Vorder- sowie Rücklichter– dürfen auch abnehmbar sein
-Glocke oder Horn
-max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
-max. 55kg Eigen-Gewicht
-Typenschild mit ABE Nr. UND dem Aufdruck Elektrokleinstfahrzeug"


Bedingungen für Fahrer und Co:

-Fahrer ab 14 Jahren
-Fahren auf Radwegen, wenn nicht vorhanden auf Fahrbahnen
-keine Zulassungspflicht
-keine Helmpflicht
-kein Führerschein
-Versicherungsnachweis über Klebekennzeichen
-Parken: wie Fahrräder abstellen – kein Parken notwendig
-keine Personenbeförderung und keine Anhänger